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Amtliche Bekanntmachung

FNP-Änderung Nr. E-2023-2F "Langäckerstraße" in Crailsheim, Auslegungsbeschluss, öffentliche Auslegung

Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Crailsheim (VVG) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.04.2024 den Auslegungsbeschluss der Flächennutzungsplanänderung "Langäckerstraße" Nr. E-2023-2F gebilligt und die Auslegung der Flächennutzungsplanänderung beschlossen. Der Auslegungsbeschluss wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Maßgebend sind die Planzeichnung mit Geltungsbereich vom 02.02.2024, die Begründung vom 09.02.2024 sowie der Umweltbericht vom 08.02.2024. Die Lage des Änderungsbereichs ist aus dem abgedruckten Plan ersichtlich.

Der Änderungsbereich wird wie folgt kurz umschrieben:
1. Bei der Planung werden die Flurstücke Nr. 32, 34, 35, 1114, 1115, 1116, 1117, 1135, 1136, 1138, 1139, und Teilstücke von Flurstück 8, jeweils Gemarkung Onolzheim überplant.
2. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan (FNP) als gemischte Baufläche sowie als landwirtschaftliche Fläche dargestellt.
3. Das Plangebiet wird begrenzt durch die bestehende Bebauung im Osten und Westen, die Langäckerstraße im Norden und durch landwirtschaftlich genutzte Grundstücke im Süden.

Ziele und Zwecke der Planung:
Das geplante Baugebiet "Langäckerstraße" soll als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Somit wirt der Bedarf an Wohnbauflächen gedeckt, nachverdichtet und an bestehenenden Siedlungsstrukturen angeschlossen.

Öffentlichkeitsbeteiligung:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB werden die oben genannten Planunterlagen in der Zeit vom 29.04.2024 bis einschließlich 07.06.2024 im Internet auf der Homepage der Stadtverwaltung Crailsheim unter „https://www.crailsheim.de/rathaus/stadtentwicklung“ (Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauleitplanverfahren) und über das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste veröffentlicht.
Im gleichen Zeitraum können die Unterlagen auch während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Crailsheim, Ressort Stadtentwicklung, Foyer Neubau, 1. Stock, Marktplatz 1, 74564 Crailsheim und in den Rathäusern der Gemeinden Frankenhardt (Crailsheimer Straße 3), Satteldorf (Satteldorfer Hauptstraße 50) und Stimpfach (Kirchstraße 22) eingesehen werden.

Hinweis auf Arten umweltbezogener Informationen:
Für den Bereich der FNP-Änderung Nr. E-2023-2F „Langäckerstraße“ liegen Informationen zu umweltrelevanten Aspekten vor.

Die Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchung vom 25.10.2018 sowie die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 09.08.2020 werden öffentlich ausgelegt und können gleichzeitig im genannten Auslegungszeitraum im Internet abgerufen werden.
Schutzgüter: Tiere und Pflanzen
TIERE:
Informationen zum Umfang der untersuchten Arten
Informationen zum Umfang der betrachteten Arten

Schutzgüter: Fläche und Boden
GEOLOGIE UND TOPOGRAPHIE:

Schutzgut: Wasser
ÜBERSCHWEMMUNGSGEBIETE:
Informationen zu Überschwemmungsgebieten im Anschluss an das Plangebiet

Schutzgüter: Klima und Luft
KLIMA/LUFT: Informationen zu Auswirkungen auf das Klima/Luft
GEWÄSSER/GRUNDWASSER: Informationen zu Abminderung der Auswirkungen auf den Wasserhaushalt

Schutzgüter: Kultur- und sonstige Sachgüter
DENKMALSCHUTZ: Informationen zum Vorhandensein von archäologischen Verdachtsflächen im Plangebiet
Informationen zum Vorhandensein eines denkmalgeschützten Gebäudes angrenzend an das Plangebiet

Belange der Emissionsvermeidung und des sachgerechten Umgangs mit Abfällen und Abwässern
UMGANG MIT ABFÄLLEN UND ABWÄSSERN:
Informationen zum Umgang mit Abfällen und Abwässern
Belange der Erneuerbaren Energien
NUTZUNG VON ERNEUERBAREN ENERGIEN:
Informationen zur Nutzung von erneuerbaren Energien

Soweit in den Unterlagen auf weitere Bestimmungen – Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, DIN-Vorschriften, technische Regelwerke o.ä. – Bezug genommen wird, so werden diese zu jedermanns Einsicht bei der v.g. auslegenden Stelle bereitgehalten.

Abgabe von Stellungnahmen:
Stellungnahmen können innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (per Mail an jessica.gebert@crailsheim.de) übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift (Sachgebiet Baurecht, Marktplatz 1, 74564 Crailsheim, Raum Nr. 1.18) abgegeben werden.

Es wird dabei gebeten, die volle Anschrift und betroffene Grundstücke anzugeben, da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat und dem Gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Crailsheim, 19.04.2024
für die VVG Crailsheim
Jörg Steuler
Sozial- & Baubürgermeister

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