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Einwohnerentwicklung
Davon mit landwirtschaftlich genutzter Fläche (Stand: 2020)
Die Abfallgebühren richten sich nach der Satzung des Landkreises Schwäbisch Hall und sind in Grundgebühr und Mengengebühr zu unterscheiden.
Die Grundgebühr ist von der Personenzahl, die auf einem (Wohn-)Grundstück gemeldet ist, abhängig. Grundlage sind die Melderegisterzahlen, die vom Abfallwirtschaftsamt automatisch abgerufen werden. Für die Abfall-Grundgebühr werden auch Personen, die nur mit Nebenwohnung gemeldet sind, berücksichtigt.
Die Mengengebühr richtet sich nach der Größe der Abfalltonnen und der Anzahl der Leerungen.
Grundgebühr jährlich:
Mengengebühr (je Leerung):
Die Anzahl der Leerungen wird über einen Elektronik-Chip erfasst und zusammen mit dem Jahresgebührenbescheid abgerechnet.
Beim Restmüll beträgt die Leerungsgebühr für
Beim Biomüll beträgt die Leerungsgebühr für
Bei Grünabfall beträgt die Leerungsgebühr für
Die Elternbeiträge werden monatlich erhoben,
für 11 Monate pro Kalenderjahr. Der Monat August ist beitragsfrei.
Die Elternbeiträge richten sich nach der Anzahl der Kinder
unter 18 Jahre in der Familie, unabhängig davon, wie viele
Kinder einer Familie zeitgleich den Kindergarten besuchen.
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