Gemeinde Frankenhardt

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Allgemein

Im Landkreis Schwäbisch Hall besteht die Pflicht zur Trennung von Biomüll und Restmüll.

Die braune Biotonne ist kostenlos in den Größen 60 l, 120 l oder 240 l über das Landratsamt Schwäbisch Hall erhältlich.

Bestellen kann man diese im Rathaus, Zimmer 6.

Die Abfuhr erfolgt 14-tägig - am selben Tag wie die Entleerung der Restmüllbehälter.

Die Biotonnen sind mit einem Chip versehen, der jede Leerung registriert.

Die Gebühren werden jährlich direkt über den Müllgebührenbescheid vom Landratsamt abgerechnet.

Die Leerungsgebühren richten sich nach der Satzung des Landkreises Schwäbisch Hall.

Beratungstelefon

Fon: 0791 755-7318

In die Biotonne gehören

  • Gemüse- und Obstreste, Fallobst
  • Schalen von Zitrusfrüchten und Bananen
  • Kaffeefilter, Teebeutel, Kaffeepads
  • Zimmer- und Balkonpflanzen
  • Eierschalen und feste Speisereste
  • Servietten, Papiertaschentücher, Papierhandtücher
  • Gartenabfälle, Unkräuter bzw. Ungräser
  • Blumen und Grasschnitt
  • Laub, Moos und Vertikutiergut
  • feiner, nicht verholzter Strauch- und Heckenschnitt

Bitte beachten

Sorgfältiges Befüllen und Regulieren der Sauberkeit
(z.B. mit Zeitungspapier, Servietten, Papiertaschen-
oder Haushaltstüchern) tragen zur Sauberkeit der Biotonne bei.

Und: Wer selbst kompostiert, braucht keine Biotonne und erhält wertvollen Kompost!

Weitere Informationen

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Pratz Holzbau GmbH Gasthof Linde