Gemeinde Frankenhardt

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Frankenhardt informiert

Verbrennen von pflanzlichen Abfällen

Das Landratsamt Schwäbisch Hall teilt mit, dass gemäß § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz die Verwertung von Abfall Vorrang vor seiner Beseitigung hat. Daher wird gebeten, die pflanzlichen Abfälle wie Käferholz, Baum- und Heckenschnitt auf den Häckselplatz nach Honhardt zu bringen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass beim Verbrennen von pflanzlichen Abfällen eine Anzeige im Rathaus nicht möglich ist, da bei der Leitstelle aus rechtlichen Gründen keine Feuer mehr angemeldet werden können. Wenn die Feuerwehr ausrückt, trägt der Brandverursacher die Kosten. Das Landratsamt als untere Abfallrechtsbehörde erteilt auch keine Ausnahmen vom Verbrennungsverbot.
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Abfallrechtsbehörde im Landratsamt Schwäbisch Hall: abfallrechtsbehoerde@lrasha.de.

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