Werte & Gebühren
Werte & Gebühren
Allgemeine Daten
- Gesamtfläche: 6.987 ha
- Höhenlage: Im Durchschnitt 453 m ü NN
- Wohnplätze/Ortsteile: 39
Einwohnerzahlen / Einwohnerentwicklung
- Einwohnerzahl nach der Volkszählung 1987: 3.969
- Einwohner 2013: 4.780
- Einwohner 2023: 5.060
- Versicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort (Stand: 30.06.2022): 2.192
- Versicherungpflichtig Beschäftigte am Arbeitsort (Stand: 30.06.2022): 517
- Berufseinpendler (Stand:30.06.2022): 310
- Berufsauspendler (Stand: 30.06.2022): 1.986
- Arbeitslosenstatistik (Stand: 31.12.2023): 62 Personen
Einwohnerentwicklung
- Einwohner 1990: 4.139
- Einwohner 1995: 4.492
- Einwohner 2000: 4.588
- Einwohner 2005: 4.797
- Einwohner 2010: 4.664
- Einwohner 2015: 4.821
- Einwohner 2016: 4.818
- Einwohner 2017: 4.821
- Einwohner 2018: 4.843
- Einwohner 2019: 4.903
- Einwohner 2020: 4.908
- Einwohner 2021: 4.925
- Einwohner 2022: 5.016
- Einwohner 2023: 5.060
Landwirtschaftliche Betriebe
- Stand 2005: 121
- Stand 2010: 92
- Stand 2016: 92
- Stand 2020: 83
Davon mit landwirtschaftlich genutzter Fläche (Stand: 2020)
- Unter 10 ha: 23
- 10 bis 20 ha: 17
- 20 bis 50 ha: 19
- Über 50 ha: 24
- landwirtschaftliche Fläche insgesamt: 3.693 ha
Wasserversorgung
- Wasserzins: 2,52 € / m³
- Zählergebühr: 4,80 € / Monat
Abwassergebühr
- Gesamtgebühr: 3,82 € / m³
- davon Kanalgebühr: 0,95 € / m³
- davon Klärgebühr: 2,87 € / m³
- Niederschlagswassergebühr: 0,35 € / m²
Abfallgebühren
Die Abfallgebühren richten sich nach der Satzung des Landkreises Schwäbisch Hall und sind in Grundgebühr und Mengengebühr zu unterscheiden.
Die Grundgebühr ist von der Personenzahl, die auf einem (Wohn-)Grundstück gemeldet ist, abhängig. Grundlage sind die Melderegisterzahlen, die vom Abfallwirtschaftsamt automatisch abgerufen werden. Für die Abfall-Grundgebühr werden auch Personen, die nur mit Nebenwohnung gemeldet sind, berücksichtigt.
Die Mengengebühr richtet sich nach der Größe der Abfalltonnen und der Anzahl der Leerungen.
Grundgebühr jährlich:
- 1 Personen/Grundstück = 79,75 EUR/Jahr
- 2 Personen/Grundstück = 111,75 EUR/Jahr
- 3 Personen/Grundstück = 138,50 EUR/Jahr
- 4 Personen/Grundstück = 165,00 EUR/Jahr
- 5 Personen/Grundstück = 191,50 EUR/Jahr
- 6 Personen/Grundstück = 218,00 EUR/Jahr
- 7 Personen/Grundstück = 245,00 EUR/Jahr
- jede weitere Person = 31,75 EUR/Jahr
- bewohnbare Grundstücke = 80,00 EUR/Jahr
Mengengebühr (je Leerung):
Die Anzahl der Leerungen wird über einen Elektronik-Chip erfasst und zusammen mit dem Jahresgebührenbescheid abgerechnet.
Beim Restmüll beträgt die Leerungsgebühr für
- eine 60 l-Restmülltonne = 2,31 EUR/Leerung
- eine 120 l-Restmülltonne = 4,62 EUR/Leerung
- eine 240 l-Restmülltonne = 9,24 EUR/Leerung
- einen 1.100 l-Restmüllcontainer = 42,00 EUR/Leerung
Beim Biomüll beträgt die Leerungsgebühr für
- eine 60 l-Biomülltonne = 1,52 EUR/Leerung
- eine 120 l-Biomülltonne = 3,04 EUR/Leerung
- eine 240 l-Biomülltonne = 6,08 EUR/Leerung
Bei Grünabfall beträgt die Leerungsgebühr für
- eine 240 l-Gartentonne = 4,57 EUR/Leerung
Hebesätze
- Grundsteuerhebesatz A land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
430 v.H. - Grundsteuerhebesatz B sonstige Grundstücke
410 v.H. - Gewerbesteuerhebesatz
350 v.H.
Kindergartenbeiträge
Die Elternbeiträge werden monatlich erhoben,
für 11 Monate pro Kalenderjahr. Der Monat August ist beitragsfrei.
Die Elternbeiträge richten sich nach der Anzahl der Kinder
unter 18 Jahre in der Familie, unabhängig davon, wie viele
Kinder einer Familie zeitgleich den Kindergarten besuchen.
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