Müllgebühren
Abfallgebühren
Die Abfallgebühren richten sich nach der Satzung des Landkreises Schwäbisch Hall und sind in Grundgebühr und Mengengebühr zu unterscheiden. Die Grundgebühr ist von der Personenzahl, die auf einem (Wohn-)Grundstück gemeldet ist, abhängig. Grundlage sind die Melderegisterzahlen, die vom Abfallwirtschaftsamt automatisch abgerufen werden. Für die Abfall-Grundgebühr werden auch Personen, die nur mit Nebenwohnung gemeldet sind, berücksichtigt. Die Mengengebühr richtet sich nach der Größe der Abfalltonnen und der Anzahl der Leerungen.
Beratungstelefon
Fon: 0791 755-321
Grundgebühr jährlich
- 1 Person
79,75 € - 2 Personen
111,75 € - 3 Personen
138,50 € - 4 Personen
165,00 € - 5 Personen
191,50 € - 6 Personen
218,00 € - 7 Personen
245,00 € - je weitere Person
+ 31,75 € - bewohnbare Grundstücke
80,00 €
Mengengebühr (je Leerung)
- Restmüll
- 60 Liter-Tonne
2,31 € - 120 Liter-Tonne
4,62 € - 240 Liter-Tonne
9,24 € - 1100 Liter-Container
42,00 €
- 60 Liter-Tonne
- Biomüll
- 60 Liter-Tonne
1,52 € - 120 Liter-Tonne
3,04 € - 240 Liter-Tonne
6,08 € - 240 Liter-Gartentonne
4,57 €
- 60 Liter-Tonne
Das Duale System
In welche Tonne gehört die Alufolie? Wie viel zahlt der Verbraucher
für den Grünen Punkt?
Wann ist das Infomobil des Dualen Systems bei mir vor Ort?
Abfalltrennung: Konzept mit Zukunft oder Sackgasse?
Mehr dazu auf den Seiten des Dualen Systems Deutschland.