5. Was versteht man eigentlich unter Not- und Gemeinschaftsunterkünften?

Was versteht man eigentlich unter Not- und Gemeinschaftsunterkünften?

Als Notunterkünfte werden vorübergehende Wohnmöglichkeiten bezeichnet. Hierzu zählen in der Gemeinde Frankenhardt u.a. die Turnhallen. Sie werden nur dann belegt, wenn keinerlei andere Unterbringung möglich ist.

Bei Gemeinschaftsunterkünften handelt es sich um Wohnmöglichkeiten, die auch dauerhaft für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden sollen (z.B. angemietete Wohnhäuser).