Gemeinde Frankenhardt

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Warum gibt es das Recht auf Asyl - und welche Gesetze sind in diesem Zusammenhang noch wichtig?

In Artikel 16a des Grundgesetzes ist das Recht auf Asyl verankert. Dort steht wörtlich: "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht." Dazu gibt es nähere Ausführungen, die auch Einschränkungen regeln.

Als Recht auf Asyl wird der Willen Deutschlands bezeichnet, seine historische und humanitäre Verpflichtung zur Aufnahme von Flüchtlingen zu erfüllen. Das Aufenthaltsgesetz regelt die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Aufenthaltsbeendigung von Ausländern. Außerdem werden mit diesem Gesetz Maßnahmen geregelt, mit denen die Integration gefördert wird. Das Anerkennungsverfahren für Asylsuchende ist im Wesentlichen im Asylgesetz (früher: Asylverfahrensgesetz) geregelt. Das Asylverfahren wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), einer Bundesbehörde durchgeführt. Das BAMF unterhält Außenstellen in den Erstaufnahmeeinrichtungen, z.B. LEA in Ellwangen/Jagst. Die Gemeinde hat keinen Einfluss auf den Ablauf und Ausgang von Asylverfahren.

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