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Die Abfallgebühren richten sich nach der Satzung des Landkreises Schwäbisch Hall und sind in Grundgebühr und Mengengebühr zu unterscheiden. Die Grundgebühr ist von der Personenzahl, die auf einem (Wohn-)Grundstück gemeldet ist, abhängig. Grundlage sind die Melderegisterzahlen, die vom Abfallwirtschaftsamt automatisch abgerufen werden. Für die Abfall-Grundgebühr werden auch Personen, die nur mit Nebenwohnung gemeldet sind, berücksichtigt. Die Mengengebühr richtet sich nach der Größe der Abfalltonnen und der Anzahl der Leerungen.
Fon: 0791 755-8811
In welche Tonne gehört die Alufolie? Wie viel zahlt der Verbraucher
für den Grünen Punkt?
Wann ist das Infomobil des Dualen Systems bei mir vor Ort?
Abfalltrennung: Konzept mit Zukunft oder Sackgasse?
Mehr dazu auf den Seiten des Dualen Systems Deutschland.