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Abfallgebühren

Die Abfallgebühren richten sich nach der Satzung des Landkreises Schwäbisch Hall und sind in Grundgebühr und Mengengebühr zu unterscheiden. Die Grundgebühr ist von der Personenzahl, die auf einem (Wohn-)Grundstück gemeldet ist, abhängig. Grundlage sind die Melderegisterzahlen, die vom Abfallwirtschaftsamt automatisch abgerufen werden. Für die Abfall-Grundgebühr werden auch Personen, die nur mit Nebenwohnung gemeldet sind, berücksichtigt. Die Mengengebühr richtet sich nach der Größe der Abfalltonnen und der Anzahl der Leerungen.

Beratungstelefon

Fon: 0791 755-321

Grundgebühr jährlich

  • 1 Person
     79,75 €
  • 2 Personen
    111,75 €
  • 3 Personen
    138,50 €
  • 4 Personen
    165,00 €
  • 5 Personen
    191,50 €
  • 6 Personen
    218,00 €
  • 7 Personen
    245,00 €
  • je weitere Person
    + 31,75 €
  • bewohnbare Grundstücke
      80,00 €

Mengengebühr (je Leerung)

  • Restmüll
    • 60 Liter-Tonne
       2,31 €
    • 120 Liter-Tonne
       4,62 €
    • 240 Liter-Tonne
       9,24 €
    • 1100 Liter-Container
      42,00 €
  • Biomüll
    • 60 Liter-Tonne
       1,52 €
    • 120 Liter-Tonne
       3,04 €
    • 240 Liter-Tonne
       6,08 €
    • 240 Liter-Gartentonne
       4,57 €

Das Duale System

In welche Tonne gehört die Alufolie? Wie viel zahlt der Verbraucher
für den Grünen Punkt?
Wann ist das Infomobil des Dualen Systems bei mir vor Ort?
Abfalltrennung: Konzept mit Zukunft oder Sackgasse?
Mehr dazu auf den Seiten des Dualen Systems Deutschland.

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