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Das Vorkommen von Wildtieren wie zum Beispiel Waschbären hat zugenommen. Durch Änderung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) und der Durchführungsverordnung zum JWMG (DVO JWMG) wurde für Kommunen die Möglichkeit eröffnet, Stadtjägerinnen und Stadtjäger in befriedeten Bezirken einzusetzen. In befriedeten Bezirken ruht die Jagd. Zu den befriedeten Bezirken gehören die bebauten Gebiete, aber auch Friedhöfe sowie Sportanlagen.
Ziel des Einsetzens eines Stadtjägers ist es, den Bürgern unbürokratisch Hilfestellungen zu geben und mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Betroffene müssen den Stadtjäger selbst beauftragen und für die entstandenen Kosten aufkommen.
Telefon: 0162 3852942
E-Mail: wildtiermanagement-piott(@)web.de