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Nehmen Flüchtlinge den Einheimischen die Arbeitsplätze weg?

Nein, das soll ausgeschlossen sein. Deswegen gibt es für Flüchtlinge hohe Auflagen, die einer Arbeitsaufnahme entgegenstehen. So dürfen Asylbewerber in den ersten drei Monaten in Deutschland gar keine bezahlte Arbeit aufnehmen.

Danach gilt bis zum 15. Monat des Aufenthalts die sogenannte Vorrangprüfung: Steht für einen Arbeitsplatz ein geeigneter Deutscher oder EU-Bürger auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, so ist diesem Vorrang vor dem Arbeitswunsch des Flüchtlings zu gewähren. In der Realität schafft es dadurch so gut wie kein Asylbewerber während der Zeit der Vorrangprüfung, eine bezahlte Arbeit zu finden. Diese Regelungen schützen einheimische Beschäftigte, stellen allerdings auch ein großes Integrationshemmnis dar. Zudem gilt es für Flüchtlinge vor Einstieg in die Arbeitswelt auch, die Sprachbarriere zu überwinden. Einige Flüchtlinge überbrücken die Zeit durch ehrenamtliche Arbeit, um weiter die Sprache zu lernen und mit Einheimischen in Kontakt zu kommen (z.B. Essensausgabe bei der Tafel, Integrationshelfer für neue Flüchtlinge). Viele Betriebe suchen händeringend nach Nachwuchs, z.B. nach geeigneten Auszubildenden. Die Vermittlung einer Arbeit stellt jedenfalls einen zentralen Schlüssel für eine erfolgreiche Integrationsarbeit dar.

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