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Amtliche Bekanntmachung

FNP-Änderung Nr. F-2023-1F "Maulach" in Crailsheim, Aufstellungsbeschluss, frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Crailsheim (VVG) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.04.2023 den Aufstellungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung „Maulach“ Nr. F-2023-1F gefasst. Hierzu wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt und der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Maßgebend sind die Planzeichnung mit Geltungsbereich sowie die vorläufige Begründung jeweils vom 14.12.2023. Die Lage des Änderungsbereichs ist aus dem abgedruckten Plan ersichtlich.

Der Änderungsbereich wird wie folgt kurz umschrieben:
1. Bei der Planung werden die Flurstücke Nr. 1602/2, 1615, 1618, 1619, 1630, 1633 und 1634, Gemarkung Roßfeld, überplant.
2. Die betreffenden Fläche sind im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Grün- und Ackerfläche dargestellt.
3. Die Grundstücke werden durch Wohnbebauung und landwirtschaftliche Flächen begrenzt.

Ziele und Zwecke der Planung:
Mit der Flächennutzungsplanänderung und dem dazugehörigen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung geschaffen werden.

Öffentlichkeitsbeteiligung:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB werden die oben genannten Planunterlagen in der Zeit vom 29.04.2024 bis einschließlich 07.06.2024 im Internet auf der Homepage der Stadtverwaltung Crailsheim unter „https://www.crailsheim.de/rathaus/stadtentwicklung“ (Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauleitplanverfahren) und über das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste veröffentlicht.
Im gleichen Zeitraum können die Unterlagen auch während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Crailsheim, Ressort Stadtentwicklung, Foyer Neubau, 1. Stock, Marktplatz 1, 74564 Crailsheim und in den Rathäusern der Gemeinden Frankenhardt (Crailsheimer Straße 3), Satteldorf (Satteldorfer Hauptstraße 50) und Stimpfach (Kirchstraße 22) eingesehen werden.

Hinweis auf Arten umweltbezogener Informationen:
Für den Bereich der FNP-Änderung "Maulach" Nr. F-2023-1F liegen Informationen zu umweltrelevanten Aspekten vor.

Der Erlass des Umweltministeriums vom 01.10.1991 mit Ergebnisbericht zu dioxinbelastete Böden wird öffentlich ausgelegt und kann gleichzeitig im genannten Auslegungszeitraum im Internet abgerufen werden.

Schutzgüter: Fläche und Boden
ALTLASTEN:
Informationen zum Vorhandensein von dioxinbelasteten Flächen im Plangebiet

Soweit in den Unterlagen auf weitere Bestimmungen – Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, DIN-Vorschriften, technische Regelwerke o.ä. – Bezug genommen wird, so werden diese zu jedermanns Einsicht bei der v.g. auslegenden Stelle bereitgehalten.

Abgabe von Stellungnahmen:
Stellungnahmen können innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (per Mail an jessica.gebert@crailsheim.de) übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift (Sachgebiet Baurecht, Marktplatz 1, 74564 Crailsheim, Raum Nr. 1.18) abgegeben werden.

Es wird dabei gebeten, die volle Anschrift und betroffene Grundstücke anzugeben, da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat und dem Gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Crailsheim, 18.04.2024
für die VVG Crailsheim
Jörg Steuler
Sozial- & Baubürgermeister

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