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Öffentliche Bekanntmachung nach § 34 Abs. 1 Satz 4 des Meldegesetz Baden-Württemberg anlässlich der Wahl zum 10. Europäischen Parlament 2024 und der Kommunalwahlen am 09. Juni 2024.
Gruppenauskünfte und Adressmitteilung anlässlich der Wahl zum 10. Europäischen Parlament 2024 und der Kommunalwahlen am 09. Juni 2024
Öffentliche Bekanntmachung des Widerspruchrechts
Die Gemeindeverwaltung darf Parteien nach § 2 Abs. 1 Parteiengesetz im Zusammenhang mit der Wahl zum 10. Europäischen Parlament 2024 und der Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 Auskünfte aus dem Melderegister über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und Anschriften der Mitglieder von nach Lebensalter zusammengesetzten Gruppen von Stimmberechtigten erteilen (Gruppenauskünfte).
Beispiel für eine solche Gruppe: Stimmberechtigte mit einem Lebensalter zwischen 30 und 39 Jahren. Die Geburtstage der Stimmberechtigten dürfen hierbei nicht mitgeteilt werden.
Die Gemeindeverwaltung kann die oben erwähnten Melderegisterdaten ferner dazu verwenden, den Stimmberechtigten Informationen von Parteien zuzusenden (Adressmittlung).
Die Stimmberechtigten haben das Recht, dieser Auskunftserteilung und Datennutzung zu widersprechen. Der Widerspruch ist -schriftlich- beim Bürgermeisteramt Frankenhardt, Crailsheimer Straße 3, 74586 Frankenhardt einzulegen. Er kann nur umfassend bezüglich aller Parteien ausgeübt werden.
Die Frist für die Wahrnehmung des Widerspruchs endet am 15. Oktober 2023. Bis zum Eingang des Widerspruchs beim Bürgermeisteramt Frankenhardt können die oben erwähnten Melderegisterdaten des jeweiligen Stimmberechtigten zur Erteilung von Gruppenauskünften verwendet werden.
Frankenhardt, den 15.09.2023
Bürgermeisteramt Frankenhardt