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FNP-Änderung "FFPV-Anlage Meier" Nr. J-2023-4F in Frankenhardt, Auslegungsbeschluss, öffentliche Auslegung
Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Crailsheim (VVG) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.04.2026 den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung „Freiflächenphotovoltaikanlage Meier“ Nr. J-2023-4F gebilligt und die Auslegung der Flächennutzungsplanänderung beschlossen. Der Auslegungsbeschluss wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Maßgebend sind die Planzeichnung mit Geltungsbereich, die Begründung jeweils vom 27.11.2025 sowie der Umweltbericht vom 17.03.2025. Die Lage des Änderungsbereichs ist aus dem abgedruckten Plan ersichtlich.
Der Änderungsbereich wird wie folgt kurz umschrieben:
1. Bei der Planung werden die Flurstücke Nr. 80, 90 (Teilfläche) und 91 (Teilfläche), Gemarkung Gründelhardt, überplant.
2. Die betreffenden Flächen sind im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Flächen dargestellt und sollen in eine Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung "Photovoltaik" umgewandelt werden.
3. Die Grundstücke werden durch Acker- und Wiesenflächen, eine Hofstelle sowie Verkehrsflächen begrenzt.
Ziele und Zwecke der Planung:
Mit der Flächennutzungsplanänderung und dem dazugehörigen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Freiflächenphotovoltaikanlage geschaffen werden.
Öffentlichkeitsbeteiligung:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB werden die oben genannten Planunterlagen in der Zeit vom 26.05.2026 bis einschließlich 26.06.2026 im Internet auf der Homepage der Stadtverwaltung Crailsheim unter „https://www.crailsheim.de/rathaus/stadtentwicklung“ (Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauleitplanverfahren) und über das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste veröffentlicht.
Im gleichen Zeitraum können die Unterlagen auch während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Crailsheim, Ressort Stadtentwicklung, Foyer Neubau, 2. Stock, Marktplatz 1, 74564 Crailsheim und in den Rathäusern der Gemeinden Frankenhardt (Crailsheimer Straße 3), Satteldorf (Satteldorfer Hauptstraße 50) und Stimpfach (Kirchstraße 22) eingesehen werden.
Hinweis auf Arten umweltbezogener Informationen:
Für den Bereich der FNP-Änderung „Freiflächenphotovoltaikanlage Meier" Nr. J-2023-4F liegen Informationen zu umweltrelevanten Aspekten vor.
Der Fachbeitrag Artenschutz zur artenschutzrechtlichen Prüfung vom 09.09.2024 sowie das Abwägungsergebnis vom 27.11.2025 werden öffentlich ausgelegt und können gleichzeitig im genannten Auslegungszeitraum im Internet abgerufen werden.
Schutzgüter: Tiere und Pflanzen
Tiere: Informationen über das Vorhandensein von Brutvögeln, Faltern und Reptilien und die Umsetzung von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen.
Schutzgüter: Fläche und Boden
Geologie und Topographie: Informationen über den geologischen Untergrund mit den verschiedenen Bodentypen sowie über die topographischen Verhältnisse der Umgebung mit Einbettung des Plangebiets.
Bodenfunktion: Informationen über Bodenfunktionen des Gebiets.
Flächennutzung/Fläche: Informationen über die derzeitige und künftige Nutzung der Fläche. Auf die künftige Versiegelung wird eingegangen.
Schutzgut: Wasser
Grundwasser: Informationen über die Grundwasserfunktion des Plangebiets.
Schutzgüter: Klima und Luft
Klima: Allgemeine Informationen über die umliegende Gebietsbeschaffenheit und prognostizierte Auswirkungen auf das Klima durch die Neuplanung.
Schutzgut: Landschaft
Landschaftsbild: Allgemeine Informationen über die umliegende Gebietsbeschaffenheit und prognostizierte Auswirkungen auf das Landschaftsbild durch die Neuplanung. Auf geplante Eingrünungsmaßnahmen wird eingegangen.
Schutzgut: Wechselwirkungen/Biologische Vielfalt
Wechselwirkungen: Allgemeine Erläuterungen zu möglichen Wechselwirkungen.
Schutzgut: Mensch
Gesundheit: Informationen über mögliche Auswirkungen auf das Landschaftsbild und Erholungseinrichtungen.
Schutzgüter: Kultur- und sonstige Sachgüter
Denkmalschutz: Informationen über ein vorhandenes Bodendenkmal im Plangebiet.
Soweit in den Unterlagen auf weitere Bestimmungen – Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, DIN-Vorschriften, technische Regelwerke o.ä. – Bezug genommen wird, so werden diese zu jedermanns Einsicht bei der v.g. auslegenden Stelle bereitgehalten.
Abgabe von Stellungnahmen:
Stellungnahmen können innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (per Mail an jessica.gebert@crailsheim.de) übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift (Sachgebiet Baurecht, Marktplatz 1, 74564 Crailsheim, Raum Nr. 2.18) abgegeben werden.
Es wird dabei gebeten, die volle Anschrift und betroffene Grundstücke anzugeben, da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat und dem Gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Crailsheim, 05.05.2026
für die VVG Crailsheim
Jörg Steuler
Sozial- & Baubürgermeister












