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Frankenhardt informiert

Amtliche Bekanntmachung

FNP-Änderung "FFPV-Anlage Brenner" Nr. J-2022-1F in Frankenhardt, Auslegungsbeschluss, öffentliche Auslegung

Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Crailsheim (VVG) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.04.2026 den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung „Freiflächenphotovoltaikanlage Brenner“ Nr. J-2022-1F gebilligt und die Auslegung der Flächennutzungsplanänderung beschlossen. Der Auslegungsbeschluss wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Maßgebend sind die Planzeichnung mit Geltungsbereich, die Begründung jeweils vom 01.12.2025 sowie der Umweltbericht vom 03.03.2025. Die Lage des Änderungsbereichs ist aus dem abgedruckten Plan ersichtlich. 

Der Änderungsbereich wird wie folgt kurz umschrieben:
1. Bei der Planung wird das Flurstück 6097, Gemarkung Honhardt, überplant.
2. Die betreffende Fläche ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. 
3. Das unbebaute und landwirtschaftlich bewirtschaftete Plangebiet befindet sich nördöstlich des Frankenhardter Teilorts Unterspeltach. Es wird durch Gewässer, Wald, Wiesen- und Ackerflächen sowie einem Radweg begrenzt.

Ziele und Zwecke der Planung:
Durch die Flächennutzungsplanänderung und den dazugehörigen Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Anlage zur Nutzung regenerativer Energien geschaffen.

Öffentlichkeitsbeteiligung: 
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB werden die oben genannten Planunterlagen in der Zeit vom 26.05.2026 bis einschließlich 26.06.2026 im Internet auf der Homepage der Stadtverwaltung Crailsheim unter „https://www.crailsheim.de/rathaus/stadtentwicklung“ (Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauleitplanverfahren) und über das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste veröffentlicht. 

Im gleichen Zeitraum können die Unterlagen auch während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Crailsheim, Ressort Stadtentwicklung, Foyer Neubau, 2. Stock, Marktplatz 1, 74564 Crailsheim und in den Rathäusern der Gemeinden Frankenhardt (Crailsheimer Straße 3), Satteldorf (Satteldorfer Hauptstraße 50) und Stimpfach (Kirchstraße 22) eingesehen werden.

Hinweis auf Arten umweltbezogener Informationen:
Für den Bereich der FNP-Änderung „Freiflächenphotovoltaikanlage Brenner" Nr. J-2022-1F liegen Informationen zu umweltrelevanten Aspekten vor. 

Der Bestandsplan Biotoptypen vom 03.03.2025, die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 23.02.2024 sowie das Abwägungsergebnis vom 01.12.2025 werden öffentlich ausgelegt und können gleichzeitig im genannten Auslegungszeitraum im Internet abgerufen werden. 

Schutzgüter: Tiere und Pflanzen
Tiere: Aussagen zum möglichen Vorkommen geschützter Tierarten und Prüfung des tatsächlichen Vorkommens.
Pflanzen: Aussagen zum Bestand und Auswirkungen der Planungen.

Schutzgüter: Fläche und Boden
Geologie: Kategorisierung des geologischen Untergrunds
Bodenfunktion: Aussagen zu den Auswirkungen der Planung

Schutzgut: Wasser
Grundwasser: Aussagen ob Beeinträchtigungen auf die Versickerungsfähigkeit von Regenwasser besteht

Schutzgüter: Klima und Luft
Klima: Aussagen ob Beeinträchtigungen auf die Kaltluftentstehung bestehen

Schutzgut: Landschaft
Landschaftsbild: Aussagen zur Bedeutung der Fläche für das Landschaftsbild und Maßnahmen zur Minimierung von negativen Auswirkunge

Schutzgut: Mensch
Gesundheit: Aussagen zur Erholungsfunktion der Fläche

Belange der Erneuerbaren Energien
Vorhaben dient der Erzeugung von erneuerbaren Energien

Soweit in den Unterlagen auf weitere Bestimmungen – Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, DIN-Vorschriften, technische Regelwerke o.ä. – Bezug genommen wird, so werden diese zu jedermanns Einsicht bei der v.g. auslegenden Stelle bereitgehalten. 

Abgabe von Stellungnahmen:
Stellungnahmen können innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (per Mail an jessica.gebert@crailsheim.de) übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift (Sachgebiet Baurecht, Marktplatz 1, 74564 Crailsheim, Raum Nr. 2.18) abgegeben werden. 

Es wird dabei gebeten, die volle Anschrift und betroffene Grundstücke anzugeben, da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird. 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat und dem Gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Crailsheim, 07.05.2026

für die VVG Crailsheim
Jörg Steuler
Sozial- & Baubürgermeister

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