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FNP-Änderung "FFPV-Anlage Wahl" Nr. J-2023-3F in Frankenhardt, Auslegungsbeschluss, öffentliche Auslegung
Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Crailsheim (VVG) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.04.2026 den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung „Freiflächenphotovoltaikanlage Wahl“ Nr. J-2023-3F gebilligt und die Auslegung der Flächennutzungsplanänderung beschlossen. Der Auslegungsbeschluss wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Maßgebend sind die Planzeichnung mit Geltungsbereich, die Begründung jeweils vom 02.02.2026 sowie der Umweltbericht vom 03.03.2025. Die Lage des Änderungsbereichs ist aus dem abgedruckten Plan ersichtlich.
Der Änderungsbereich wird wie folgt kurz umschrieben:
1. Bei der Planung werden die Flurstücke Nr. 2610 und 2620, Gemarkung Oberspeltach, überplant.
2. Die betreffenden Flächen sind im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Flächen dargestellt und sollen in eine Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung "Photovoltaik" umgewandelt werden.
3. Die Grundstücke werden durch Acker- und Wiesenflächen sowie Wald begrenzt.
Ziele und Zwecke der Planung:
Mit der Flächennutzungsplanänderung und dem dazugehörigen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Freiflächenphotovoltaikanlage geschaffen werden.
Öffentlichkeitsbeteiligung:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB werden die oben genannten Planunterlagen in der Zeit vom 26.05.2026 bis einschließlich 26.06.2026 im Internet auf der Homepage der Stadtverwaltung Crailsheim unter „https://www.crailsheim.de/rathaus/stadtentwicklung“ (Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauleitplanverfahren) und über das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste veröffentlicht.
Im gleichen Zeitraum können die Unterlagen auch während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Crailsheim, Ressort Stadtentwicklung, Foyer Neubau, 2. Stock, Marktplatz 1, 74564 Crailsheim und in den Rathäusern der Gemeinden Frankenhardt (Crailsheimer Straße 3), Satteldorf (Satteldorfer Hauptstraße 50) und Stimpfach (Kirchstraße 22) eingesehen werden.
Hinweis auf Arten umweltbezogener Informationen:
Für den Bereich der FNP-Änderung „Freiflächenphotovoltaikanlage Wahl" Nr. J-2023-3F liegen Informationen zu umweltrelevanten Aspekten vor.
Die Relevanzprüfung vom 10.01.2024 sowie das Abwägungsergebnis vom 02.02.2026 werden öffentlich ausgelegt und können gleichzeitig im genannten Auslegungszeitraum im Internet abgerufen werden.
Schutzgüter: Tiere und Pflanzen
Tiere: Aussagen über Artenschutzrechtliche Prüfung, Bestand, Prognose und Maßnahmen enthalten.
Pflanzen: Beschreibung der Vegetation (Ackerbestand), Prognose der geplanten Nutzung.
Biotope: Prüfung auf gesetzlich geschützte Biotope
Schutzgüter: Fläche und Boden
Geologie: geologische Beschreibung, Hangneigung, Lage
Bodenfunktion: funktionale Bewertung (Fruchtbarkeit, Wasserhaushalt, Filterfunktion)
Flächennutzung/Fläche: Angaben zur Bestandsnutzung und geplante Nutzung
Schutzgut: Wasser
Gewässer: Hinweis auf Scheidklingenbach nördlich des Gebiets.
Grundwasser: Bewertung der Durchlässigkeit des Untergrunds. Aussagen ob Beeinträchtigungen auf die Versickerungsfähigkeit von Regenwasser besteht.
Schutzgüter: Klima und Luft
Klima: Beschreibung lokaler klimatischer Funktion (Kaltluftentstehung), Aussagen ob Beeinträchtigungen auf die Kaltluftentstehung bestehen
Schutzgut: Landschaft
Landschaftsbild: Aussagen zur Bedeutung der Fläche für das Landschaftsbild und Maßnahmen zur Minimierung von negativen Auswirkungen
Belange der Erneuerbaren Energien
Vorhaben dient der Erzeugung von erneuerbaren Energien
Soweit in den Unterlagen auf weitere Bestimmungen – Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, DIN-Vorschriften, technische Regelwerke o.ä. – Bezug genommen wird, so werden diese zu jedermanns Einsicht bei der v.g. auslegenden Stelle bereitgehalten.
Abgabe von Stellungnahmen:
Stellungnahmen können innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (per Mail an jessica.gebert@crailsheim.de) übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift (Sachgebiet Baurecht, Marktplatz 1, 74564 Crailsheim, Raum Nr. 2.18) abgegeben werden.
Es wird dabei gebeten, die volle Anschrift und betroffene Grundstücke anzugeben, da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat und dem Gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Crailsheim, 07.05.2026
für die VVG Crailsheim
Jörg Steuler
Sozial- & Baubürgermeister












