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Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes und der örtlichen Bauvorschriften "Biogasanlage Mayer" in Unterspeltach
Der Gemeinderat Frankenhardt hat am 22.05.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans "Biogasanlage Mayer" in Unterspeltach einschließlich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.
Maßgebend sind der Bebauungsplan mit Textteil (planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften) und Begründung einschließlich des Umweltberichts vom 22.05.2025, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im folgenden genordeten Kartenausschnitt dargestellt:
Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan werden mit Begründung einschließlich des Umweltberichts und Textteil im Internet auf der Homepage der Gemeinde Frankenhardt unter der Internetseite/Internetadresse
www.frankenhardt.de/bauleitplaene-mit-beteiligungsverfahren
während der Dauer der nachfolgenden Frist
von 10.06.2025
bis einschließlich 10.07.2025
veröffentlicht.
Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Gemeinde Frankenhardt während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar (Zusammenfassung nach Themenblöcken mit schlagwortartiger Kurzcharakterisierung):
- Umweltbericht
Die wesentlichen Inhalte sind: Die Darstellung der übergeordneten Planungen (Regionalplanung und Bauleitplanung), die zu beachtende Schutzvorschriften und Restriktionen, die Bestandsanalyse mit Bewertung und Prognose der Umweltauswirkungen bei Durchführung sowie Nichtdurchführung der Planung sowie alternative Planungsmöglichkeiten, Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter, die Maßnahmenkonzeption zur Kompensation der Umweltauswirkungen.
- Artenschutz
Es wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Dabei wurden die Artengruppen Brutvögel und Reptilien untersucht. Für Brutvögel sind Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahen umzusetzen. Reptilien konnten im Rahmen der Untersuchung nicht nachgewiesen werden.
Folgende Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sind umzusetzen: Baufeldräumung außerhalb der Vogelbrut- und Aufzuchtszeit (im Zeitraum Oktober bis Februar).
- Biotopschutz
Es wurde eine Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung durchgeführt. Dabei wurden die Schutzgüter Tiere / Pflanzen und Boden bilanziert. Im Ergebnis konnte ein Ökopunkte-Defizit ermittelt werden. Das Defizit kann durch die Anlage einer Feldhecke innerhalb des Plangebiets sowie eine externe Ausgleichsmaßnahme (Herstellung einer Feuchtwiese sowie einer artenreichen Glatthaferwiese) ausgeglichen werden.
Ferner wurde als Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahme insektenfreundliche Beleuchtung festgesetzt.
Im Plangebiet sind keine Flächen für den Biotopverbund ausgewiesen. Am nordwestlichen Rand des Plangebiets verläuft ein 1.000 m Suchraum für den Biotopverbund mittlerer Standorte. Im Rahmen der Planung werden Flächen für den Biotopverbund weder direkt noch indirekt beeinträchtigt.
- Immissionsschutz
Durch die geplante bauliche Nutzung (Biogasanlage, landwirtschaftlicher Betrieb, Gewerbe) können Schall-, Geruchs-, Staubemissionen und -immissionen entstehen, welche sich auf die Umgebungsbebauung auswirken. Die Auswirkungen sind anhand konkreter Pläne auf der Ebene der Baugenehmigung gutachterlich zu untersuchen. Die Verträglichkeit mit der Umgebungsbebauung ist nachzuweisen.
- Denkmalschutz
Es befindet sich ein archäologischer Prüffall in räumlicher Nähe des Plangebiets. Da der Bereich im Rahmend es Bebauungsplans nicht überplant wird, ist von keiner Betroffenheit auszugehen.
- Leitungsinfrastruktur
Seitens der Träger öffentlicher Belange wurde auf vorhandene Leitungsinfrastruktur im Geltungsbereich des Bebauungsplans hingewiesen. Hierbei handelt es sich um Gebäudeanschlüsse. Der Leitungsverlauf ist im Rahmen der Bauausführung zu beachten.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse
info@frankenhardt.de
übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) beim Bürgermeisteramt Frankenhardt abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internetadresse www.frankenhardt.de/bauleitplaene-mit-beteiligungsverfahren eingestellt.
Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg zugänglich.
Frankenhardt, 06.06.2025
Jörg Schmidt
Bürgermeister