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Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfes und der örtlichen Bauvorschriften "Weißes Kreuz", Erweiterung" in Frankenhardt mit Vorhaben- und Erschließungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Der Gemeinderat Frankenhardt hat am 22.05.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Weißes Kreuz, Erweiterung" in Frankenhardt einschließlich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen, die Entwürfe gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch im Internet zu veröffentlichen.
Maßgebend sind der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Textteil (planungsrechtliche Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften) und Begründung vom 22.05.2025, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist im folgenden genordeten Kartenausschnitt dargestellt:
Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Gesundheitszentrums zu schaffen.
Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 BauGB abgesehen. Die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan werden mit Begründung einschließlich des Umweltberichts und Textteil im Internet auf der Homepage der Gemeinde Frankenhardt unter der Internetseite/Internetadresse
www.frankenhardt.de/bauleitplaene-mit-beteiligungsverfahren
während der Dauer der nachfolgenden Frist
von 10.06.2025
bis einschließlich 10.07.2025
veröffentlicht.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Artenschutz
Das Büro AG.L.N wurde 2022 vom Vorhabensträger beauftragt, eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durchzuführen. In Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde wurden Brutvögel, Fledermäuse sowie Reptilien untersucht.
Der Geltungsbereich wurde für den hier vorliegenden Bebauungsplan „Weißes Kreuz, Erweiterung“ um das Flurstück 2155 nach Osten erweitert. Für diesen Bereich hat das Büro AG.L.N im April 2025 eine artenschutzrechtliche Stellungnahme abgegeben.
Eine erhebliche Störung für brütende Feldlerchen ist nicht ableitbar. Es sind keine artenschutzrechtlich relevanten Quartiere von Fledermäusen vorhanden. Es sind keine für Zauneidechsen relevanten Strukturen vorhanden.
- Immissionsschutz
Das Büro rw bauphysik (Schwäbisch Hall) hat 2023 eine Geräuschimmissionsprognose nach DIN 18005 für den Bebauungsplan „Weißes Kreuz“ erstellt. Die Rasterlärmkarten wurden um die Erweiterungsfläche der vorliegenden Planung erweitert. Der Pegelbereich ist identisch zum rechtskräftigen Bebauungsplan „Weißes Kreuz“.
Der Orientierungswert der DIN 18005 [1] für allgemeine Wohngebiete (WA) für den Tag wird im Nordosten des Plangebietes eingehalten. Entlang der L1066 werden (lediglich) am Rand des Plangebiets gesundheitsbedenkliche Beurteilungspegel von bis zu 65 dB(A) erreicht.
• Der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete (WA) zur Nachtzeit wird im gesamten Plangebiet überschritten. An der geplanten Bebauung entlang der L1066 werden nachts gesundheitsbedenkliche Beurteilungspegel von 55 dB(A) erreicht bzw. überschritten. Gesundheitsgefährdende Beurteilungspegel hingegen in Höhe von ≥ 60/70 dB(A) liegen nicht vor.
• Aufgrund der Überschreitungen der Orientierungswerte bzw. der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV [5] sind Lärmschutzmaßnahmen für die Anwohner vorzusehen.
• Einzelheiten zu möglichen Lärmschutzmaßnahmen sind in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes beschrieben.
Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Gemeinde Frankenhardt während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse
info@frankenhardt.de
übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) beim Bürgermeisteramt Frankenhardt abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internetadresse www.frankenhardt.de/bauleitplaene-mit-beteiligungsverfahren eingestellt.
Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg zugänglich.
Frankenhardt, 22.05.2025
Jörg Schmidt
Bürgermeister