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Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Crailsheim (VVG) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.07.2025 den Aufstellungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung „Östlich Geschwister-Scholl-Straße“ Nr. A-2025-1F gefasst. Hierzu wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt und der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Maßgebend ist die Planzeichnung mit Geltungsbereich vom 16.04.2025 und die vorläufige Begründung vom 08.07.2025.
Die Lage des Änderungsbereichs ist aus dem abgedruckten Plan ersichtlich.
Der Änderungsbereich wird wie folgt kurz umschrieben:
1. Bei der Planung werden versch. Flurstücke 1038/2, 1037, 1035 (Teilfläche), 1033/1 (Teilfläche), 1033/2 und 1035/5, Gemarkung Crailsheim, überplant.
2. Die betreffenden Flächen sind im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt, eine Änderung des Flächennutzungsplans ist erforderlich.
3. Die Grundstücke werden durch Wohnbebauung, urbanes Gebiet, Wiesenflächen sowie der Ellwanger Straße begrenzt.
Ziele und Zwecke der Planung:
Die Planung soll Nachverdichtungsmöglichkeiten schaffen.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung:
Die Öffentlichkeit wird nach § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der FNP-Änderung „Östlich Geschwister-Scholl-Straße" Nr. A-2025-1F unterrichet.
Die oben genannten Unterlagen zur „Östlich Geschwister-Scholl-Straße" Nr. A-2025-1F sowie der Umweltbericht zum Bebauungsplanverfahren vom 06.03.2025 , die Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchungen vom 15.03.2025, die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 08.08.2024 und die Geräuschsimmissionsprognose vom 15.05.2024 wird in der Zeit vom 29.09.2025 bis einschließlich 30.10.2025 im Internet unter „https://www.crailsheim.de/rathaus/stadtentwicklung“ (Bauleitplanung/Öffentlichkeitsbeteiligung) und über das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste veröffentlicht. Im gleichen Zeitraum können die Planunterlagen bei der Stadtverwaltung Crailsheim, Ressort Stadtentwicklung, Foyer Neubau, 2. Stock, Marktplatz 1, 74564 Crailsheim zu folgenden Zeiten zu jedermanns Unterrichtung eingesehen werden. Mo-Fr 7.30 – 12 Uhr, Mo-Mi auch 14 – 16 Uhr, Do auch 13 – 17.30 Uhr (Zugang außerhalb der Öffnungszeiten über den Eingang Bürgerbüro).
Soweit in den o.g. Unterlagen auf weitere Bestimmungen – Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, DIN-Vorschriften, technische Regelwerke o.ä. – Bezug genommen wird, so werden diese zu jedermanns Einsicht bei der v.g. auslegenden Stelle bereitgehalten.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch (jessica.gebert@crailsheim.de) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift (Sachgebiet Baurecht, Raum 2.18, Marktplatz 1, 74564 Crailsheim) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Crailsheim, 20.08.2025
Stadtverwaltung
gez. Jörg Steuler
Sozial- & Baubürgermeister