Gemeinde Frankenhardt

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Frankenhardt informiert

Amtliche Bekanntmachung

Jahresabschluss 2020

 
Auf Grund von § 95 b der Gemeindeordnung Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Frankenhardt am 26.01.2026 den Jahresabschluss für das Jahr 2020 mit folgenden Werten festgestellt:

1.    Ergebnisrechnung EUR
1.1    Summe der ordentlichen Erträge   12.767.761,73
1.2   Summe der ordentlichen Aufwendungen 11.639.958,32
1.3   Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) 1.127.803,41
1.4   Außerordentliche Erträge 497.870,81
1.5   Außerordentliche Aufwendungen  6.905,24
1.6   Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) 490.965,57
1.7   Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) 1.618.768,98
       
2.   Finanzrechnung EUR
2.1   Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 11.583.760,42
2.2   Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 9.709.856,91
2.3   Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 
(Saldo aus 2.1 und 2.2)
1.873.903,51
2.4   Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 1.867.800,82
2.5   Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 2.129.414,07
2.6   Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit 
(Saldo aus 2.4 und 2.5)
-261.613,25
2.7   Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) 1.615.290,26
2.8   Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 576.000,00
2.9   Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 314.419,44
2.10   Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 
(Saldo aus 2.8 und 2.9)
261.580,56
2.11   Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) 1.873.870,82
2.12   Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen -1.500.375,50
2.13   Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 2.325.455,08
2.14   Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12) 373.495,32
2.15   Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 
(Saldo aus 2.13 und 2.14)
2.698.950,40
       
3.   Bilanz EUR
3.1   Immaterielles Vermögen 1.535,46
3.2   Sachvermögen 54.311.581,13
3.3   Finanzvermögen 9.552.509,48
3.4   Abgrenzungsposten 4.953,17
3.5   Nettoposition 0,00
3.6   Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5) 63.870.579,24
3.7   Basiskapital 34.667.012,23
3.8   Rücklagen 1.618.768,98
3.9   Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00
3.10   Sonderposten 25.261.668,59
3.11   Rückstellungen -280.191,43
3.12   Verbindlichkeiten 2.081.203,27
3.13   Passive Rechnungsabgrenzungsposten 522.117,60
3.14   Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13) 63.870.579,24

 

4.  Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen
(§ 49 Absatz 3 Satz 4 i.V.m. § 2 Absatz 1 Nr. 25 bis 35 GemHVO)

Detaillierte Darstellung der Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen            


drittvorange-
gangenes Jahr   
zweitvorange-
gangenes Jahr   
Vorjahr    Haushaltsjahr

EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4
1.   beim ordentlichen Ergebnis X X
1.1    Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren aus dem ordentlichen Ergebnis        
1.2   Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses       1.127.803,41
1.3   Minderung des Basiskapitals nach Artikel 13 Abs. 6 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts        
1.4   Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses        
1.5   Verwendung des Überschusses des Sonderergebnisses zum Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses        
1.6   Verrechnung eines Fehlbetrags beim ordentlichen Ergebnis mit der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses        
1.7   Fehlbetragsvortrag auf das ordentliche Ergebnis folgender Haushaltsjahre        
1.8   Verrechnung eines Fehlbetrags beim ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital        
             
2.   beim Sonderergebnis X X X X
2.1   Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses       490.965,57
2.2   Verrechnung eines Fehlbetrags beim Sonder-ergebnis mit der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses        
2.3   Verrechnung eines Fehlbetrags beim Sonderergebnis mit dem Basiskapital        

 

Soweit nicht im Einzelfall beschlossen, werden mit dem Jahresabschluss die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen genehmigt. Gleiches gilt für die Verwendung von Minderauszahlungen, soweit sie für die Fortsetzung von Maßnahmen in Folgejahren notwendig wurden.

Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht kann jederzeit auf der Homepage der Gemeinde Frankenhardt oder zu den Öffnungszeiten des Rathauses in Zimmer 107 eingesehen werden.

Frankenhardt, 26.01.2026

Jörg Schmidt
Bürgermeister

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