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Der Regionalverband Heilbronn-Franken setzt mit der Teilfortschreibung Windenergie II einen gesetzlichen Planungsauftrag um. In der Sitzung der Verbandsversammlung am 30. Januar 2026 in Braunsbach wurden die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren beschlossen.
Von den ursprünglich im Beteiligungsentwurf vorgesehenen 104 Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen werden 87 Gebiete im Hauptverfahren weiterverfolgt. 17 Vorranggebiete werden zur vertiefenden Prüfung in ein sogenanntes Annexverfahren überführt. Mit den im Hauptverfahren verbleibenden Flächen werden künftig rund 2,12 Prozent der Regionsfläche Heilbronn-Franken als Vorranggebiete ausgewiesen. Damit wird die gesetzliche Mindestvorgabe von 1,8 Prozent deutlich überschritten.
Als Vorranggebiet im Hauptverfahren ausgewiesen sind unter anderem das Waldgebiet „Schäfer“ im Bereich Vorder- und Hinteruhlberg sowie Flächen nördlich des Burgbergs, überwiegend auf Crailsheimer Gemarkung. Eine weitere Fläche auf Frankenhardter Gemarkung ist deckungsgleich mit der Konzentrationszone Nr. 26 „Östlich Ipshof“ des rechtskräftigen Teilflächennutzungsplans Windenergie der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Crailsheim. Dort wurde bereits durch die Firma W.I.N.D Energien GmbH eine Windenergieanlage mit einer Gesamthöhe von 230 Metern errichtet.
Der Regionalverband sah sich im Jahr 2025 mit einer bislang beispiellosen Anzahl und einem außergewöhnlichen Umfang an Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren konfrontiert. Nach Ablauf der Beteiligungsfrist Ende 2024 nahm die Erstellung der Abwägungsvorschläge nahezu ein Jahr in Anspruch. Diese wurden der Verbandsversammlung nun in mehreren Synopsen mit umfangreichen Anlagen vorgelegt. Sämtliche Sitzungsunterlagen sind auf der Internetseite des Regionalverbands unter www.rvhnf.de abrufbar.
Aufgrund des erheblichen Bearbeitungsaufwands konnte der gesetzlich vorgegebene Termin für den Satzungsbeschluss zum 30. September 2025 nicht eingehalten werden. Der Satzungsbeschluss zur Teilfortschreibung Windenergie II wird voraussichtlich im Sommer 2026 gefasst.
Die Überführung der 17 Vorranggebiete in das Annexverfahren stellt eine Änderung des Planentwurfs dar und macht eine erneute Beteiligung erforderlich. Diese erfolgt als verkürzte und beschränkte Beteiligung gemäß § 9 Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 5 Raumordnungsgesetz. Die Beteiligung ist zeitlich auf einen Monat begrenzt. Die Grundzüge der Planung bleiben unverändert; erhebliche Umweltauswirkungen sind nicht zu erwarten.
Die erneute Beteiligung ist für den Zeitraum vom 2. März bis 2. April 2026 vorgesehen und wird nach den aktuellen Vorgaben des Landesplanungsgesetzes Baden-Württemberg durchgeführt. Die Öffentlichkeit wird per Bekanntmachung auf der Homepage des Regionalverbands informiert, Behörden und Träger öffentlicher Belange werden direkt angeschrieben. Begleitend plant der Regionalverband erneut die Veröffentlichung eines Erklärvideos zum Beteiligungsverfahren sowie zum Annexverfahren.
Das Annexverfahren selbst wird nach dem Satzungsbeschluss des Hauptverfahrens abgeschlossen und ebenfalls ein eigenes Beteiligungsverfahren umfassen.
Weitere Informationen und Erklärvideos sind auf der Homepage des Regionalverbands Heilbronn-Franken unter www.rvhnf.de/tfs-windenergie verfügbar.












