Gemeinde Frankenhardt

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Frankenhardt informiert

Wichtige Änderung im Landesgaststättenrecht ab 1. Januar 2026

Zum 1. Januar 2026 ist eine bedeutende Änderung im Landesgaststättenrecht in Kraft getreten, die insbesondere Veranstalterinnen und Veranstaltern zugutekommt. Die bislang erforderliche Schankerlaubnis für Veranstaltungen entfällt vollständig. Die bisher erhobene Gebühr in Höhe von 21 Euro wird ebenfalls nicht mehr erhoben.

Künftig müssen Veranstaltungen lediglich bei der zuständigen Gemeinde angezeigt werden. Eine gesonderte Genehmigung ist nicht mehr erforderlich. 
Für die Anzeige sind folgende Angaben notwendig:
- der Name des Veranstalters sowie eine verantwortliche Kontaktperson
- Art der Veranstaltung
- Veranstaltungszeitraum (Datum und Uhrzeit)
- Veranstaltungsort.

Wichtig ist, dass die Anzeige fristgerecht erfolgt. Sie muss mindestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeinde eingereicht werden.
Die Übermittlung kann formlos per E-Mail an wolf@frankenhardt.de oder memmler@frankenhardt.de erfolgen. Alternativ steht auf der Homepage der Gemeinde unter Rathaus & Verwaltung > Bürgerservice > Formulare ein entsprechendes Antragsformular zur Verfügung.
Die Gemeindeverwaltung empfiehlt allen Veranstalterinnen und Veranstaltern, diese Neuerung frühzeitig zu berücksichtigen, um eine reibungslose Planung und Durchführung ihrer Veranstaltungen sicherzustellen.

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