Gemeinde Frankenhardt

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Frankenhardt informiert

Amtliche Bekanntmachung

Flächennutzungsplan (FNP) der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Crailsheim

FNP-Änderung "Neuordnung Gehöft Herrmann" Nr. J-2024-1F in Frankenhardt, Auslegungsbeschluss, öffentliche Auslegung

Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Crailsheim (VVG) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.07.2025 den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung „Neuordnung Gehöft Herrmann“ Nr. J-2024-1F gebilligt und die Auslegung der Flächennutzungsplanänderung beschlossen. Der Auslegungsbeschluss wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Maßgebend sind die Planzeichnung mit Geltungsbereich vom 17.07.2024, die Begründung vom 18.06.2025 sowie der Umweltbericht vom 14.11.2024. Die Lage des Änderungsbereichs ist aus dem abgedruckten Plan ersichtlich. 

Der Änderungsbereich wird wie folgt kurz umschrieben:
1. Bei der Planung wird das Flurstück Nr. 6450 (Teilfläche) und 3118, Gemarkung Honhardt, überplant.
2. Die betreffende Fläche ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt und soll in eine Gemische Baufläche (M) geändert werden.

Ziele und Zwecke der Planung:
Mit der Flächennutzungsplanänderung und dem zugehörigen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Brennholzhandel im Gemeindegebiet Frankenhardt geschaffen werden. 

Öffentlichkeitsbeteiligung: 
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB werden die oben genannten Planunterlagen in der Zeit vom 27.10.2025 bis einschließlich 28.11.2025 im Internet auf der Homepage der Stadtverwaltung Crailsheim unter „https://www.crailsheim.de/rathaus/stadtentwicklung“ (Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauleitplanverfahren) und über das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste veröffentlicht. 
Im gleichen Zeitraum können die Unterlagen auch während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Crailsheim, Ressort Stadtentwicklung, Foyer Neubau, 2. Stock, Marktplatz 1, 74564 Crailsheim und in den Rathäusern der Gemeinden Frankenhardt (Crailsheimer Straße 3), Satteldorf (Satteldorfer Hauptstraße 50) und Stimpfach (Kirchstraße 22) eingesehen werden.

Hinweis auf Arten umweltbezogener Informationen:
Für den Bereich der FNP-Änderung „Neuordnung Gehöft Herrmann“ Nr. J-2024-1F liegen Informationen zu umweltrelevanten Aspekten vor. 

Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 01.10.2024, der Umweltbericht zum Bebauungsplan vom 27.01.2025 sowie das Abwägungsergebnis vom 25.03.2025 werden öffentlich ausgelegt und können gleichzeitig im genannten Auslegungszeitraum im Internet abgerufen werden. 

Schutzgüter: Tiere und Pflanzen
Tiere: Informationen zum Umfang der untersuchten Tierarten
Pflanzen: Informationen zu nach § 33a NatSchG geschützten Streuobstbeständen im Plangebiet
Biotope: Informationen zu Biotopen im Plangebiet

Schutzgüter: Fläche und Boden
Geologie und Topographie: Informationen zu vorherrschenden Bodenverhältnissen
Bodenfunktion: Informationen zu Auswirkungen auf die Bodenfunktionen
Flächennutzung/Fläche: Informationen zur Flächenumnutzung

Schutzgut: Wasser
Grundwasser: Informationen zu den Auswirkungen auf das Grundwasser

Schutzgüter: Klima und Luft
Klima: Informationen zu Effekten auf das lokale Kleinklima

Soweit in den Unterlagen auf weitere Bestimmungen – Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, DIN-Vorschriften, technische Regelwerke o.ä. – Bezug genommen wird, so werden diese zu jedermanns Einsicht bei der v.g. auslegenden Stelle bereitgehalten. 

Abgabe von Stellungnahmen:
Stellungnahmen können innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (per Mail an jessica.gebert@crailsheim.de) übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift (Sachgebiet Baurecht, Marktplatz 1, 74564 Crailsheim, Raum Nr. 2.18) abgegeben werden. 
Es wird dabei gebeten, die volle Anschrift und betroffene Grundstücke anzugeben, da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird. 
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat und dem Gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Crailsheim, 13.10.2025
für die VVG Crailsheim
Jörg Steuler
Sozial- & Baubürgermeister

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