Gemeinde Frankenhardt

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Frankenhardt informiert

Amtliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfes und der örtlichen Bauvorschriften "Freiflächenphotovoltaikanlage Henn" in Reishof mit Vorhaben- und Erschließungsplan

Der Gemeinderat Frankenhardt hat am 17.11.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Freiflächenphotovoltaikanlage Henn" in Reishof mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan einschließlich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.

Maßgebend sind der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Textteil (planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften) und Begründung einschließlich des Umweltberichts vom 17.11.2025, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist im folgenden genordeten Kartenausschnitt dargestellt:

Die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden mit Begründung einschließlich des Umweltberichts und Textteil im Internet auf der Homepage der Gemeinde Frankenhardt unter der Internetseite www.frankenhardt.de/bauleitplaene-mit-beteiligungsverfahren während der Dauer der nachfolgenden Frist

von 08.12.2025
bis einschließlich      16.01.2026


veröffentlicht.

Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Gemeinde Frankenhardt während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.

Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar (Zusammenfassung nach Themenblöcken mit schlagwortartiger Kurzcharakterisierung):

  • Umweltbericht:
    Die wesentlichen Inhalte sind: Die Darstellung der übergeordneten Planungen (Regionalplanung und Bauleitplanung), die zu beachtende Schutzvorschriften und Restriktionen, die Bestandsanalyse mit Bewertung und Prognose der Umweltauswirkungen bei Durchführung sowie Nichtdurchführung der Planung sowie alternative Planungsmöglichkeiten, Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Fläche, Boden, Wasesr, Klima, Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter, die Maßnahmenkonzeption zur Kompensation der Umweltauswirkungen. 

  • Artenschutz:
    Es wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Dabei wurden die Artengruppen Brutvögel und Reptilien untersucht. Für Brutvögel sind Vermeidungsmaßnahmen erforderlich. Geschützte Reptilien konnten im Plangebiet nicht nachgewiesen werden.

    Folgende Vermeidungsmaßnahmen sind umzusetzen:
    Anlage einer Buntbrache sowie keine Baufeldräumung vom 01.03. bis 30.09.

  • Biotopschutz:
    Es wurden Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt. Auf die Erstellung einer Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung konnte verzichtet werden. Die Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen umfassen: 20 cm Bodenfreiheit bei Einzäunungen, Insekten- und fledermausfreundliche Beleuchtung sowie den Ausschluss von Düngemitteln, Pestiziden, Herbiziden und chemischen Mitteln zur Reinigung der Module. Als Ausgleichsmaßnahmen wurden festgesetzt: Die Anlage einer Magerwiese und Buntbrache, die Entwicklung einer gewässerbegleitenden Hochstaudenflur sowie die Erhaltung bestehender Gebüsche.
    Weiterhin befindet sich ein gesetzlich geschütztes Biotop in räumlicher Nähe zum Plangebiet. Als Maßnahme zum Biotopschutz wurde eine 10 m breite Grünfläche festgesetzt. Hierdurch können Beeinträchtigungen vermieden werden.
    Auch liegen Flächen für den Biotopverbund (Kernflächen und Suchräume) innerhalb des Plangebiets. Die Funktionen der Flächen werden durch die geplante Freiflächenphotovoltaikanlage nicht beeinträchtigt. 

  • Naturdenkmal:
    Das Naturdenkmal "Feuchtgebiet am Stettbach" befindet sich nördlich des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Die Fläche wird durch die geplante Freiflächenphotovoltaikanlage nicht erheblich beeinträchtigt. Im Übergang wurde eine Grünfläche festgesetzt. 

  • Leitungsinfrastruktur
    Es verläuft Leitungsinfrastruktur durch das Plangebiet. Diese ist im Planteil dargestellt und im Rahmen der Bauausführung zu beachten.

Während der Dauer der Veröffentlichung können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse info@frankenhardt.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) beim Bürgermeisteramt Frankenhardt abgegeben werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internetadresse www.frankenhardt.de/bauleitplaene-mit-beteiligungsverfahren eingestellt. 
Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg zugänglich.

Frankenhardt, 05.12.2025
Jörg Schmidt
Bürgermeister

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