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Frankenhardt informiert

Öffentliche Bekanntmachung

Landratsamt Schwäbisch Hall
- untere Flurneuordnungsbehörde -

Öffentliche Bekanntmachung

Flurbereinigung Crailsheim-Jagstheim
Landkreis Schwäbisch Hall

Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte 
Änderungsbeschluss Nr. 4

1.    Das Landratsamt Schwäbisch Hall - untere Flurbereinigungsbehörde - hat mit dem Änderungsbeschluss Nr. 4 vom 15.12.2025 eine geringfügige Änderung des Flurbereinigungsgebiets der Flurbereinigung Crailsheim-Jagstheim nach § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBI. I S. 546) angeordnet.
   
  In das Flurbereinigungsgebiet wurde einbezogen:
  Von der  Stadt Crailsheim,
Flur 1
Gemarkung Jagstheim
Landkreis Schwäbisch Hall
  das Grundstück Flst. Nr. 372.  
     
2. Inhaber von Rechten an diesem Grundstück, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Verfahren berechtigen, z. B. Pachtrechten, werden aufgefordert, diese Rechte innerhalb von 3 Monaten beim Landratsamt Schwäbisch Hall, Sitz: Schwäbisch Hall anzumelden.
Werden Rechte erst nach Ablauf der 3-Monatsfrist angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Landratsamt - untere Flurbereinigungsbehörde - die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines vorbezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsakts in Lauf gesetzt worden ist. 
Zusätzlich kann diese Bekanntmachung auf der Internetseite des Landkreises Schwäbisch Hall (www.lrasha.de) sowie auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o.g. Verfahren (www.lgl-bw.de/2807) eingesehen werden.
   

gez. Renner                                              D.S.

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