Hauptmenü
- Gemeinde Frankenhardt
- Rathaus & Verwaltung
- Leben & Wohnen
- Freizeit & Gäste
- Gewerbe & Standort
FNP-Änderung "Wertstoffhof Crailsheim" Nr. A-2024-2F in Crailsheim, Aufstellungsbeschluss, frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Crailsheim (VVG) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.12.2025 den Aufstellungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung „Wertstoffhof Crailsheim“ Nr. A-2024-2F gefasst. Hierzu wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt und der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Maßgebend sind die Planzeichnung mit Geltungsbereich sowie die vorläufige Begründung jeweils vom 01.10.2024. Die Lage des Änderungsbereichs ist aus dem abgedruckten Plan ersichtlich.
Der Änderungsbereich wird wie folgt kurz umschrieben:
1. Bei der Planung werden die Flurstücke 2005/0 und 2320/0 (neu) Gemarkung Westgartshausen sowie die Flurstücke 1258/0 und 1958/0 Gemarkung Crailsheim, überplant.
2. Die betreffenden Flächen sind im Flächennutzungsplan im westlichen Randbereich als Gebiet für Ver- und Entsorgungsanlagen, im Norden als Gewerbliche Baufläche und zum überwiegenden Teil als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist erforderlich.
3. Die Grundstücke werden durch das Gewerbegebiet Südost, landwirtschaftliche Nutzflächen sowie Wirtschaftswege begrenzt.
Ziele und Zwecke der Planung:
Mit der Planung des dazugehörigen Bebauungsplans werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Wertstoffhofes geschaffen.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung:
Die Öffentlichkeit wird nach § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der FNP-Änderung „Wertstoffhof Crailsheim" Nr. A-2024-2F unterrichet.
Die oben genannten Unterlagen zur „Wertstoffhof Crailsheim" Nr. A-2024-2F sowie die vorliegende Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchungen vom 10.03.2025 wird in der Zeit vom 19.01.2026 bis einschließlich 20.02.2026 im Internet unter „https://www.crailsheim.de/rathaus/stadtentwicklung“ (Bauleitplanung/Öffentlichkeitsbeteiligung) und über das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste veröffentlicht. Im gleichen Zeitraum können die Planunterlagen bei der Stadtverwaltung Crailsheim, Ressort Stadtentwicklung, Foyer Neubau, 2.Stock, Marktplatz 1, 74564 Crailsheim zu folgenden Zeiten zu jedermanns Unterrichtung eingesehen werden. Mo-Fr 7.30 – 12 Uhr, Mo-Mi auch 14 – 16 Uhr, Do auch 13 – 17.30 Uhr (Zugang außerhalb der Öffnungszeiten über den Eingang Bürgerbüro).
Soweit in den o.g. Unterlagen auf weitere Bestimmungen – Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, DIN-Vorschriften, technische Regelwerke o.ä. – Bezug genommen wird, so werden diese zu jedermanns Einsicht bei der v.g. auslegenden Stelle bereitgehalten.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch (jessica.gebert@crailsheim.de) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift (Sachgebiet Baurecht, Raum 2.07, Marktplatz 1, 74564 Crailsheim) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Crailsheim, 05.01.2026
Stadtverwaltung
gez. Jörg Steuler
Sozial- & Baubürgermeister












