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Amtliche Bekanntmachung

FNP-Änderung "Östlich Geschwister-Scholl-Straße" Nr. A-2025-1F in Crailsheim, Auslegungsbeschluss, öffentliche Auslegung

Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Crailsheim (VVG) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.04.2026 den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung „Östlich Geschwister-Scholl-Straße“ Nr. A-2025-1F gebilligt und die Auslegung der Flächennutzungsplanänderung beschlossen. Der Auslegungsbeschluss wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Maßgebend sind die Planzeichnung mit Geltungsbereich vom 16.04.2025, die Begründung vom 08.04.2025 sowie der Umweltbericht vom 11.11.2025. Die Lage des Änderungsbereichs ist aus dem abgedruckten Plan ersichtlich. 

Der Änderungsbereich wird wie folgt kurz umschrieben:
1. Bei der Planung werden versch. Flurstücke 1038/2, 1037, 1035 (Teilfläche), 1033/1 (Teilfläche), 1033/2 und 1035/5, Gemarkung Crailsheim, überplant.
2. Die betreffenden Flächen sind im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt, eine Änderung des Flächennutzungsplans ist erforderlich. 
3. Die Grundstücke werden durch Wohnbebauung, urbanes Gebiet, Wiesenflächen sowie der Ellwanger Straße begrenzt.

Ziele und Zwecke der Planung:
Die Planung soll Nachverdichtungsmöglichkeiten schaffen.

Öffentlichkeitsbeteiligung: 
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB werden die oben genannten Planunterlagen in der Zeit vom 11.05.2026 bis einschließlich 12.06.2026 im Internet auf der Homepage der Stadtverwaltung Crailsheim unter „https://www.crailsheim.de/rathaus/stadtentwicklung“ (Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauleitplanverfahren) und über das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste veröffentlicht. 

Im gleichen Zeitraum können die Unterlagen auch während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Crailsheim, Ressort Stadtentwicklung, Foyer Neubau, 2. Stock, Marktplatz 1, 74564 Crailsheim und in den Rathäusern der Gemeinden Frankenhardt (Crailsheimer Straße 3), Satteldorf (Satteldorfer Hauptstraße 50) und Stimpfach (Kirchstraße 22) eingesehen werden.

Hinweis auf Arten umweltbezogener Informationen:
Für den Bereich der FNP-Änderung „Östlich Geschwister-Scholl-Straße“ Nr. A-2025-1F liegen Informationen zu umweltrelevanten Aspekten vor. 

Die Relevanzprüfung vom 15.03.2024, die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 08.08.2024, die Geräuschimmissionsprognose vom 15.05.2024, der Umweltbericht zum Bebauungsplan vom 06.03.2025, sowie das Abwägungsergebnis vom 10.11.2025 werden öffentlich ausgelegt und können gleichzeitig im genannten Auslegungszeitraum im Internet abgerufen werden. 

Schutzgüter: Tiere und Pflanzen
Tiere: Informationen zur Betroffenheit von geschützten Arten
Pflanzen: Informationen zum Umfang der betrachteten Arten

Schutzgüter: Fläche und Boden
Geologie und Topographie: Informationen zu geologischen Untergrundverhältnissen
Bodenfunktion: Informationen zu den Bodenfunktionen im Plangebiet
Flächennutzung/Fläche: Informationen aktuellen Nutzung der Fläche

Schutzgut: Wasser
Überschwemmungsgebiete: Informationen zu Auswirkungen auf das Plangebiet während Starkregenereignissen
Grundwasser: Informationen zu Auswirkungen der Planung auf das Grundwasser

Schutzgut: Mensch
Lärm und Immissionen: Informationen zum Umfang der auf das Plangebiet einwirkenden Lärmimmissionen

Soweit in den Unterlagen auf weitere Bestimmungen – Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, DIN-Vorschriften, technische Regelwerke o.ä. – Bezug genommen wird, so werden diese zu jedermanns Einsicht bei der v.g. auslegenden Stelle bereitgehalten. 

Abgabe von Stellungnahmen:
Stellungnahmen können innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (per Mail an jessica.gebert@crailsheim.de) übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift (Sachgebiet Baurecht, Marktplatz 1, 74564 Crailsheim, Raum Nr. 2.18) abgegeben werden. 

Es wird dabei gebeten, die volle Anschrift und betroffene Grundstücke anzugeben, da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird. 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat und dem Gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Crailsheim, 24.04.2026

für die VVG Crailsheim
Jörg Steuler
Sozial- & Baubürgermeister

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